Neben den Werbungskosten stellen die Sonderausgaben einen weiteren großen Posten dar, den Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Dieses Merkblatt gibt Ihnen Aufschluss über die Möglichkeiten und Grenzen beim Sonderausgabenabzug.

 

Stand: November 2015