Steuerberatergebühren

Was kostet eine Steuerberatung oder eine Unternehmensberatung?

 

Ob eine Steuerberatung für Sie überhaupt sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien Kennlerngespräch.

 

Um die Bestimmung der üblichen Vergütung zu vereinfachen und auch für Verbraucher transparent zu gestalten, hat das Bundesministerium der Finanzen die Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung – StBGebV) erlassen. Diese Verordnung ist jedoch nur noch für Altfälle von Bedeutung, da sich die Vergütung der Steuerberater seit dem 20. Dezember 2012 nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) richtet.

 

Unsere Gebühren (gem. StBVV) im Rahmen der laufenden Beratung, Erstellung von Steuererklärungen, Buchführung oder von Jahresabschlüssen, richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstandenen Aufwands.

 

Bei uns brauchen Sie keine undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind zu befürchten. Auf Wunsch wird Ihnen jede Rechnung genau erklärt. Wir legen viel Wert auf eine transparente und für den Mandanten nachvollziehbare Rechnungsstellung – ohne böse Überraschungen.

Mehr zum Thema Steuerberatergebühren finden Sie hier:

Gebühren-/Preisliste 2024
Merkblatt Steuerberaterkosten

Leistungen und Preise

Arbeitnehmer

Erstellung der Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer und Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Kommen andere Einkünfte hinzu, werden hierfür weitere Gebühren berechnet.

Jahreseinkommen:40.000,00 €
Jahreshonorar
Einkommensteuererklärung318,30 €
Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit106,10 €
Entgelt für Post- und Telekommunikation20,00 €
Summe netto (zzgl. USt.)444,40 €

Steuerberatungsleistungen für Freiberufler

Führung der beauftragten monatlichen steuerlichen Aufzeichnungen und Ermittlung des Gewinns durch einfache Überschussrechnung für einen nicht buchführungspflichtigen Unternehmer. Der Mandant lässt seine geordneten Belege monatlich erfassen, damit die Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellt werden kann. Als Kurzinformation erhält der Mandant eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Dadurch hat er seine Geschäftsentwicklung immer im Griff. Einmal im Jahr wird die Einkommensteuer- und die Umsatzsteuererklärung gefertigt.

Jahresumsatz:80.000,00 €
Jahreshonorar
Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt-Voranmeldungen1.377,60 €
Lohnbuchführung (ein Mitarbeiter)298,00 €
Überschussrechnung582,75 €
Umsatzsteuerjahreserklärung145,50 €
Einkommensteuererklärung369,00 €
Entgelt für Post- und Telekommunikation100,00 €
Summe netto (zzgl. USt.)2.872,85 €

Steuerberatungsleistungen für einen mittelständischen Betrieb; Rechtsform: GmbH

Erstellung der laufenden Finanzbuchführung für eine GmbH sowie der Lohnbuchhaltung für zehn Mitarbeiter mit Festlöhnen, des Jahresabschlusses einschließlich der E-Bilanz, des Anhangs sowie der notwendigen betrieblichen Steuererklärungen.

Jahresumsatz:2.000.000,00 €
Jahreshonorar
Buchführung inkl. Abgabe der USt-Voranmeldungen14.428,80 €
Lohnbuchführung (10 Mitarbeiter)2.580,00 €
Jahresabschluss einschließlich Anhang, E-Bilanz und Veröffentlichung4.501,10 €
Körperschaftsteuererklärung637,20 €
Umsatzsteuerjahreserklärung640,80 €
Gewerbesteuererklärung477,90 €
Entgelt für Post- und Telekommunikation560,00 €
Summe netto (zzgl. USt.)23.825,805 €

Start-up in der Rechtsform einer GmbH

Erstellung der laufenden Finanzbuchführung für eine Start-up-GmbH sowie der Lohnbuchhaltung für drei Mitarbeiter mit Festlöhnen, des Jahresabschlusses einschließlich E-Bilanz und der notwendigen betrieblichen Steuererklärungen.

Jahresumsatz:100.000,00 €
Jahreshonorar
Buchführung inkl. Abgabe der USt-Voranmeldungen1.486,80 €
Lohnbuchführung (3 Mitarbeiter)694,00 €
Jahresabschluss einschließlich Anhang, E-Bilanz und Veröffentlichung1.530,00 €
Körperschaftsteuererklärung199,50 €
Umsatzsteuerjahreserklärung171,30 €
Gewerbesteuererklärung199,50 €
Entgelt für Post- und Telekommunikation560,00 €
Summe netto (zzgl. USt.)4.841,10 €

Start-up als Einzelunternehmer ohne Angestellte

Führung der beauftragten monatlichen steuerlichen Aufzeichnungen und Ermittlung des Gewinns durch einfache Überschussrechnung für einen nicht buchführungspflichtigen Unternehmer. Der Mandant lässt seine geordneten Belege monatlich erfassen, damit die USt-Voranmeldung erstellt werden kann. Als Kurzinformation erhält der Mandant eine betriebswirtschaftliche Auswertung. Dadurch hat er seine Geschäftsentwicklung immer im Griff.

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Jahresumsatz:30.000,00 €
Jahreshonorar
Führen monatl. steuerl. Aufzeichnungen inkl. Abgabe der USt-Voranmeldungen856,80 €
Überschussrechnung304,50 €
Umsatzsteuerjahreserklärung145,50 €
Gewerbesteuererklärung145,50 €
Einkommensteuererklärung145,50 €
Entgelt für Post- und Telekommunikation251,36 €
Summe netto (zzgl. USt.)1.849,16 €