Was kostet eine Steuerberatung oder eine Unternehmensberatung?
Ob eine Steuerberatung für Sie überhaupt sinnvoll ist, klären wir mit Ihnen gerne in einem ersten kostenfreien Kennlerngespräch.
Um die Bestimmung der üblichen Vergütung zu vereinfachen und auch für Verbraucher transparent zu gestalten, hat das Bundesministerium der Finanzen die Gebührenordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatergebührenverordnung – StBGebV) erlassen. Diese Verordnung ist jedoch nur noch für Altfälle von Bedeutung, da sich die Vergütung der Steuerberater seit dem 20. Dezember 2012 nach der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV) richtet.
Unsere Gebühren (gem. StBVV) im Rahmen der laufenden Beratung, Erstellung von Steuererklärungen, Buchführung oder von Jahresabschlüssen, richten sich grundsätzlich nach dem Gegenstandswert unter Beachtung des entstandenen Aufwands.
Bei uns brauchen Sie keine undurchsichtige Rechnungsstellung und versteckte Kosten, die für Sie nicht nachvollziehbar sind zu befürchten. Auf Wunsch wird Ihnen jede Rechnung genau erklärt. Wir legen viel Wert auf eine transparente und für den Mandanten nachvollziehbare Rechnungsstellung – ohne böse Überraschungen.