Für die Feststellung der Grundsteuerwerte sind alle Eigentümer aufgefordert, in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 entsprechende Feststellungserklärungen auf elektronischem Weg (ELSTER) einzureichen.
Wenn Sie die Erklärung nicht selbst erstellen können oder möchten, können Sie uns damit beauftragen. Wir beschränken uns jedoch auf Grundsteuererklärungen nach dem Bundesmodell, das u.a. für Berlin und Brandenburg maßgeblich ist.
Welche Unterlagen werden für die Grundsteuererklärung benötigt:
Als Steuerberater verlangen wir von Ihnen eine Vergütung für die von uns erbrachten Leistungen, entsprechend der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).
Beispiel: Grundsteuererklärung für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus.
Das erklärte Grundstück hat einen Wert von 300.000,00 €
Nach §24 Abs.1 Nr. 11a StBVV ergibt sich folgende Netto-Gebühr zzgl. 19% USt:
Mindestgebühr 134,85 € Mittelgebühr 674,25 € Maximalhonorar 1.213,65 €
In der Regel rechnen wir die Mittelgebühr ab.