Fristverlängerung bis Ende Januar 2023

Am 13.10.2022 haben die Finanzminister der Länder entschieden:
Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung soll bundesweit einmalig bis Ende Januar 2023 verlängert werden.

Grundsteuer­erklärungen

Für die Feststellung der Grundsteuerwerte sind alle Eigentümer aufgefordert, in der Zeit vom 01.07.2022 bis zum 31.01.2023 entsprechende Feststellungserklärungen auf elektronischem Weg (ELSTER) einzureichen.

Wenn Sie die Erklärung nicht selbst erstellen können oder möchten, können Sie uns damit beauftragen. Wir beschränken uns jedoch auf Grundsteuererklärungen nach dem Bundesmodell, das u.a. für Berlin und Brandenburg maßgeblich ist.
Welche Unterlagen werden für die Grundsteuererklärung benötigt:

        • Grundbuchauszug
          • Gemarkung
          • Flurnummer
          • Flurstücksnummer
          • Grundstücksfläche
          • Lage
          • Miteigentumsanteil
        • Grundsteuerbescheid
          • Aktenzeichen / Steuernummer
        • Bauunterlagen / Kaufvertrag
          • Wohnfläche
          • Nutzfläche
          • Baujahr
        • Angaben zu den Eigentümern
          • Name und Anschrift
          • Persönliche Steuernummer (finden Sie auf dem Einkommenssteuerbescheid)
          • Steueridentifikationsnummer

Was kostet eine Grundsteuererklärung?

Als Steuerberater verlangen wir von Ihnen eine Vergütung für die von uns erbrachten Leistungen, entsprechend der Vergütungsverordnung für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (StBVV).

Beispiel: Grundsteuererklärung für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus.
Das erklärte Grundstück hat einen Wert von 300.000,00 €
Nach §24 Abs.1 Nr. 11a StBVV ergibt sich folgende Netto-Gebühr zzgl. 19% USt:
Mindestgebühr 134,85 € Mittelgebühr 674,25 € Maximalhonorar 1.213,65 €
In der Regel rechnen wir die Mittelgebühr ab.

Weitere Informationen zur Grundsteuer finden SIe hier:

In unseren Videos

In unserem Merkblatt

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