Der Jahresabschluss ist die Visitenkarte Ihres Unternehmens beim Finanzamt und bei der Bank. Das Problem hierbei ist der Wunsch, einerseits die Steuerlast unter Ausnutzung aller legalen Möglichkeiten zu optimieren und möglichst einen niedrigen Gewinn auszuweisen aber andererseits bei der Hausbank wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren.
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt unter Beachtung der handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund des am 25.05.2009 inkraftgetretenen Bilanzrechtmodernisierungsesetzes (BilMoG) klaffen dabei Handelsrecht und Steuerrecht immer mehr auseinander. Die Folge ist das häufig neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss eine davon abweichende Steuerbilanz erstellt werden muss.
Wir unterstützen Sie bei dieser und anderen Aufgaben und stehen bei Bedarf auch bei Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung.