Die Umsatzsteuerpflicht macht bei einigen Umsätzen eine Kehrtwende, so dass Sie als Leistungsempfänger in diesem Fall der Steuerschuldner sind. Betroffen sind u.a. die Baubranche und Gebäudereinigungsdienste, der Schrotthandel und der Handel mit bestimmten Metallen. Dieses Merkblatt erläutert das auf den ersten Blick komplizierte Verfahren.

 

Stand: Januar 2016